Brandstiftung

Mutmaßliche Brandstiftung in Plau

Unter Brandstiftung versteht man das vorsätzliche oder fahrlässige unerlaubte Inbrandsetzen eines nicht dazu bestimmten Sachgutes. Ein rückfälliger Brandstifter wird umgangssprachlich auch als Feuerteufel bezeichnet. Brandstiftung ist von Brandschatzung zu unterscheiden.


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